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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20.VB-1 (https://dejure.org/2021,4602)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2021 - VerfGH 20/20.VB-1 (https://dejure.org/2021,4602)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1 (https://dejure.org/2021,4602)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (23)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20
    In dem letztgenannten Verfahren nimmt der Beschwerdeführer seinen vormaligen Hausarzt in Anspruch, in dem Verfahren 25 O 40/19 eine Ärztin, an die er zur fachärztlichen Weiterbehandlung von diesem verwiesen worden war (vgl. dazu bereits VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 2020 - 1 BvR 495/19, juris, Rn. 10; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9, und vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3).

    Soweit sie in diesem Zusammenhang aber davon ausgeht, dass dem Oberlandesgericht als Beschwerdegericht eine nur eingeschränkte Prüfungskompetenz zugestanden habe, unterliegt sie dem im Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3 - näher dargelegten Fehlverständnis der von ihr dazu zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

    Ausgehend vom maßgeblichen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab ist ein etwaiger Verstoß in Auseinandersetzung mit der Begründung der angegriffenen Entscheidungen vielmehr konkret und nachvollziehbar aufzuzeigen (vgl. schon VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3).

    Die Hauptverantwortung für das Bekanntwerden des Inhalts der sozialgerichtlichen Akte trägt, wie der Verfassungsgerichtshof bereits an anderer Stelle ausgeführt hat (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3), die Akten führende und herausgebende Behörde.

    Die Besorgnis der Befangenheit der Richter vermochte diese Anforderung nicht zu begründen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 42/20

    Verfassungsbeschwerde in einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr hinreichend substantiiert darlegen, dass die behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

    Er muss, weil der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist, die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts beruht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20
    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn diese zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 2020 - 1 BvR 495/19, juris, Rn. 10; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9, und vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3).

  • LG Krefeld, 29.08.2019 - 3 O 338/18
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20
    In seiner Replik hatte er auch noch die Beiziehung der Verfahrensakte 3 O 338/18 zum Verfahren 25 O 110/19 beantragt.

    Darüber hinaus solle die Sachverständige die Verfahrensakten 25 O 94/19 und 25 O 40/19 berücksichtigen, das Verfahren 3 O 338/18 sei im Beweisbeschluss aber nicht aufgeführt worden.

  • BGH, 19.02.2019 - VI ZR 505/17

    Arzthaftungsprozess: Erweiterte sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite;

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20
    Danach führt eine unrichtige Handhabung des Verfahrensrechts - die hier in Betracht kommen mag, aber mit Blick auf die Besonderheiten des Falles und die im Arzthaftungsrecht gesteigerte Verpflichtung der Gerichte zur Sachverhaltsaufklärung (siehe dazu BGH, Urteil vom 19. Februar 2019 - VI ZR 505/17, BGHZ 221, 139 = juris, Rn. 16) nicht evident ist - für sich genommen nicht zur begründeten Besorgnis der Befangenheit eines Richters.
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20
    Erforderlich ist vielmehr, dass sich in der Verfahrensweise des Richters eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert, wobei selbst mit der Feststellung eines objektiven Verstoßes gegen das Willkürverbot nicht zugleich die Feststellung verbunden sein muss, dass ein Betroffener bei vernünftiger Würdigung Anlass habe, an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, BVerfGK 17, 298 = juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20
    Der Begründungsmangel der Verfassungsbeschwerde wird auch nicht durch den darin mehrfach wiederholten Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2018 (Az. 1 BvR 436/17, NJW 2019, 505 = juris) geheilt.
  • BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unzureichend

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20
    Nur wenn die Zulassung der Rechtsbeschwerde objektiv nahe liegt, kann im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung, gegen die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist, von einer verfassungswidrigen Nichtzulassung auszugehen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2020 - 2 BvR 1206/19, WM 2020, 1975 = juris, Rn. 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Unterlassungsverfügung bzgl.

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20
    Da er keine gesonderte und eigenständige Grundrechtsverletzung durch den Beschluss darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8), wird durch den Beschluss keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 86/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen betreffend das

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20
    Da er keine gesonderte und eigenständige Grundrechtsverletzung durch den Beschluss darlegt, sondern allenfalls eine Perpetuierung eines vorgeblich bereits bewirkten Grundrechtsverstoßes geltend macht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4 f., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8), wird durch den Beschluss keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 86/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 62/19

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 5/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren

  • BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 495/19

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unhaltbare

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • BVerfG, 02.10.2017 - 1 BvR 1574/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - VerfGH 131/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Anhörungsrüge

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 38/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anwaltliche Bestimmung einer Rahmengebühr

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 118/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 12/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

    Die vom Beschwerdeführer hiergegen beim Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1).

    Der pauschale und im Übrigen auch nicht zutreffende Hinweis der Verfassungsbeschwerde, dass hier grundsätzlich zu klären sei, "ob im Arzthaftungsrechtsstreit ein Amtsermittlungsgrundsatz zulässig ist", reicht insoweit nicht aus (vgl. bereits VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 21).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind vielmehr erst überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 2020 - 1 BvR 495/19, BayVBl 2021, 86 = juris, Rn. 10; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 14).

    Dieser Vorgang war indes bereits Gegenstand des mit Beschluss des Oberlandesgerichts vom 5. Februar 2020 rechtskräftig abgeschlossenen Ablehnungsverfahrens und hat im Übrigen objektiv nicht das Gewicht, welches der Beschwerdeführer ihm zuschreibt (siehe hierzu bereits VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 18).

    Entgegen seiner Ansicht ist eine versehentliche, für ihn transparente Aktenversendung, gegen die er sich infolgedessen wenden konnte, auch nicht mit der Sachverhaltskonstellation zu vergleichen, die dem von ihm zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2018 (Az. 1 BvR 436/17, NJW 2019, 505 = juris) zugrunde lag, wo eine heimliche Verwertung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsergebnisse im Raum stand (siehe dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 19).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 31/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90, BVerfGE 101, 106 = juris, Rn. 55, und vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20, NStZ-RR 2021, 19 = juris, Rn. 42; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 9).

    Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und mit den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 11, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 172/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Richterablehnung

    Bei der verfahrensgegenständlichen Zurückweisung der Ablehnung eines Richters am Landessozialgericht als befangen handelt es sich um eine nach den einschlägigen Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes und der Zivilprozessordnung für das weitere Verfahren bindende Entscheidung (vgl. zuletzt VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 9 m. w. N.).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 14 m. w. N.).

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